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RÜV

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„RÜV“ steht für Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes“. Diese Richtlinie regelt die Überwachung der standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen und Bauwerken, insbesondere die dem Bund gehören oder vom ihm unterhalen werden. Sie dient der Früherkennung von Schäden und der Gewährleistung, dass Bauwerke sicher sind und keine Gefahren für Personen darstellen.

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